- Auf Gewinne durch Wertpapierhandel müssen Steuern an den Fiskus abgeführt werden: 25 % des Ertrags
- Die Neo-Broker, die ihren Sitz in Deutschland haben, führen diese Steuerlast direkt an das Finanzamt ab
- Reduzieren lässt sich der Abfluss über einen Freistellungsauftrag: 801 Euro für eine Einzelperson, 1602 Euro für Ehepaare. Andere Erträge sind zu berücksichtigen
- Der Freistellungsauftrag muss aber selbstständig beantragt werden. Die genannten Neo-Broker bieten eine schnelle Bearbeitung an
- Tipps um Verluste durch Kryptowährungshandel beim Fiskus anzumelden, erhalten Sie in unserem Artikel Spekulationsverluste mit Bitcoin & Co richtig von der Steuer absetzen
Auf Gewinne im Börsenhandel sind grundsätzlich Steuern zu entrichten. Dabei ist es egal, ob der Broker in Deutschland oder im Ausland sitzt. Die sogenannte Abgeltungssteuer (früher: Kapitalertragssteuer) (25 % des Gewinns) wird fällig, wenn eine Aktie mit einem Überschuss wieder veräußert wird. Zudem wird der prozentuale Betrag unter anderem zudem bei Dividenden fällig.
Bei Online-Brokern mit Sitz in Deutschland oder die eine Kooperation mit den Finanzbehörden haben, wird sie direkt an den Staat abgeführt. Das hat für den Anleger den Vorteil, dass er sich nicht selbst um diese steuerliche Angelegenheit kümmern muss.
Wie kann ich die Steuerlast begrenzen?
Dabei lässt sich mit einem Freistellungsauftrag die finanzielle Last begrenzen: Pro Person steht ein Freibetrag von 801 Euro zu; bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag auf 1602 Euro. Steuerpflichtige Erträge sind hierbei unter anderem Zinserträge, Gewinne aus Aktien und Fonds sowie Aktien-Dividenden. Wichtig ist, dass dabei sämtliche Einnahmen erfasst werden müssen, der Freibetrag bezieht sich also nicht nur auf Gewinne des jeweiligen Depots. Das muss aber beantragt werden: Die App-Anbieter bieten die Bearbeitung des Freistellungsauftrags an. Je nach Einnahmen sollte man aber auch mit seiner bisherigen Bank sprechen.
Wie Sie steuerlich mit Verluste durch Kryptowährungsgeschäfte umgehen, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel Spekulationsverluste mit Bitcoin & Co richtig von der Steuer absetzen .