Was passiert, wenn ein ETF geschlossen wird? (2024)

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Einer deiner ETFs soll geschlossen werden? Was passiert, wenn ein ETF geschlossen wird, welche Zeichen es bereits im Voraus gibt und wie du darauf reagieren kannst, erfährst du hier.

Was passiert, wenn ein ETF geschlossen wird? (1)
Was passiert, wenn ein ETF geschlossen wird? (2)

Redaktion AMEXcited Guide

09.09.2024

Das Wichtigste in Kürze

ETFs sind als Anlageprodukt sehr beliebt: Sie bieten breite Diversifikationsmöglichkeiten und können direkt an der Börse gehandelt werden. Hin und wieder werden ETFs allerdings geschlossen. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Fragen, wie es dazu kommt, wie die Schließung abläuft und wie du als Anleger:in darauf reagieren kannst.

  1. Gründe für die Schließung von ETFs
  2. Ablauf und Konsequenzen einer ETF-Schließung
  3. ETF-Schließung: Das solltest du tun
  4. Was passiert, wenn ein ETF geschlossen wird?
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Was sind ETFs: ETFs sind börsennotierte Investmentfonds, die Aktien- und Rentenindizes abbilden. Sie haben kein Ablaufdatum und die Entscheidung zur Schließung liegt beim Anbieter.
  • Gründe für ETF-Schließungen: Geringes Fondsvolumen, Überlappung und Konkurrenz zwischen ETFs und veränderte Markt- und Indexbedingungen können zu einer Schließung führen.
  • Ablauf einer ETF-Schließung: Es gibt zwei Formen: Liquidierung und Fusion. Bei beiden Varianten müssen Anleger:innen rechtzeitig informiert werden.
  • Konsequenzen einer ETF-Schließung: Bei einer Liquidierung wird das investierte Vermögen ausgezahlt. Bei einer Fusion werden Anteile gegen Anteile des aufnehmenden ETFs getauscht.
  • Was du tun solltest: Bei einer angekündigten ETF-Schließung musst du grundsätzlich nichts tun. Steuerliche Konsequenzen können allerdings auftreten.
  • ETF-Blase: Eine ETF-Blase gibt es nicht, da ETFs nur die Wertentwicklung von Indizes abbilden und nicht überbewertet sein können.

Gründe für die Schließung von ETFs

Was sind ETFs eigentlich? Exchange-traded Funds sind börsennotierte Investmentfonds, die Aktien- und Rentenindizes abbilden. Dadurch sind sie breit diversifiziert und das Risiko eines Totalverlusts ist im Vergleich zu anderen Anlageprodukten eher gering.

ETFs haben kein Ablaufdatum. Wird ein ETF geschlossen, ist das eine Entscheidung des Anbieters und nicht zwangsläufig in einer schlechten Fondsperformance begründet. Üblicherweise stehen wirtschaftliche oder strategische Gründe dahinter.

Geringes Fondsvolumen und fehlende Nachfrage

Das Fondsvolumen ist entscheidend für die Rentabilität eines ETFs. Investieren nicht genügend Anleger:innen in den ETF, ist es für den Anbieter früher oder später nicht mehr rentabel, den ETF weiterzuführen.

Überlappung und Konkurrenz

In den letzten Jahren ist die Anzahl der ETFs weltweit stark angestiegen. Dadurch kommt es vor, dass mehrere ETFs ähnliche oder sogar identische Anlagestrategien verfolgen und sich in ihrer Performance kaum unterscheiden. In einem solchen Fall ist es unter Umständen strategisch sinnvoll für den Anbieter, das ETF-Duplikat zu schließen, um einen neuen ETF mit vielversprechender neuer Strategie zu veröffentlichen.

Veränderte Index- und Marktbedingungen

Veränderte Marktbedingungen können den Erfolg eines ETFs zunichtemachen. Zudem werden Börsenindizes regelmäßig auf ihre Zusammensetzung geprüft. Wenn in diesem Zuge im Index notierte Unternehmen durch andere ersetzt werden, kann das zu einer Performanceänderung und im Verlauf zur Schließung des ETFs führen.

Statistik

Die Anzahl der weltweit verwalteten ETFs steigt stetig: 2022 gab es rund 9.500 ETFs, während es 2012 noch etwa 3.400 und 2005 nur rund 450 ETFs waren.

Quelle: Statista

Ablauf und Konsequenzen einer ETF-Schließung

ETFs werden nicht von einem Moment auf den anderen geschlossen. Steht eine Schließung an, ist der ETF-Anbieter dazu verpflichtet, rechtzeitig schriftlich darüber zu informieren. Anleger:innen haben also ausreichend Zeit, zu reagieren und zu entscheiden, wie sie mit ihren Investments verfahren wollen.

Es gibt zwei Formen der ETF-Schließung: Liquidierung und Fusion. Hier ein Überblick:

*Das Angebot ist an einen Mindestumsatz von 13.000 Euro innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und eine einwandfreie Kontoführung geknüpft. Weitere Informationen findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis sowie den Teilnahmebedingungen.


Liquidierung

Für eine Liquidierung, also die Auflösung eines ETFs, ist eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nötig; in Deutschland ist das die BaFin. Anschließend geht eine Mitteilung darüber an die Anleger:innen – mindestens sechs Wochen vor geplantem Handelsende.

War der Handel für einige Tage beendet, wird der ETF liquidiert. Das darin investierte Vermögen wird an die Anleger:innen ausgezahlt und kann neu investiert werden.

Selbst dann, wenn ein ETF liquidiert wird, weil der ETF-Anbieter Insolvenz angemeldet hat, erhältst du übrigens dein investiertes Geld zurück: Es zählt als sogenanntes Sondervermögen und ist deshalb vor Gläubigern geschützt.

Fusion

Eine Fusion, also der Zusammenschluss zweier ETFs, ist bei starker Ähnlichkeit der Anlagestrategie üblich. Dabei geht ein ETF, der „untergehende“ ETF, im anderen, dem „aufnehmenden“ ETF auf. Über das Vorhaben muss der Anbieter 30 Tage im Voraus informieren.

Ist diese Frist abgelaufen, wird zunächst der Handel bei beiden ETFs für einige Tage ausgesetzt. Der untergehende ETF wird mit dem aufnehmenden ETF verrechnet. Dabei werden die Anteile der Anleger:innen des untergehenden ETFs gegen entsprechende Anteile des aufnehmenden ETFs getauscht. Der absolute investierte Betrag bleibt gleich.

ETF-Schließung: Das solltest du tun

Grundsätzlich musst du bei einer angekündigten ETF-Schließung gar nichts tun: Der Vorgang ist automatisch und du verlierst dabei – zunächst – kein Geld, da du dein Investment entweder zurückerhältst oder der entsprechende Betrag investiert bleibt.

Eine Liquidierung wird allerdings steuerlich so behandelt, als hättest du deine Anteile selbst verkauft. Auf eventuelle Gewinne fällt also Abgeltungssteuer an.

Bei einer Fusion hingegen solltest du dich über das Fondsdomizil des aufnehmenden ETFs informieren, also das Land, in dem der ETF aufgelegt wurde. Ist das Fondsdomizil ein anderes als das des untergehenden ETFs, werden auch hier Gewinne und Verluste steuerlich realisiert. Bei gleichbleibendem Fondsdomizil gibt es keine steuerlichen Konsequenzen.

Quick-Info

Hin und wieder ist im Internet die Rede von einer ETF-Blase und der Sorge darum, dass sie platzen könnte. Was ist damit gemeint?

Eine sogenannte Blase entsteht, wenn eine Gruppe von Anlagewerten aus beispielsweise derselben Branche deutlich überbewertet ist. Eine Gruppe überbewerteter Aktien kann entsprechend eine Aktienblase bilden. Machen die zugrundeliegenden Unternehmen dann Verluste, platzt die Blase und die Anleger:innen verlieren ihr Geld. Das ist zum Beispiel bei der DotCom-Blase passiert.

ETFs selbst bilden allerdings nur die Wertentwicklung von Indizes ab, in denen wiederum Aktien oder Anleihen geführt werden. Sie selbst können also nicht überbewertet sein und keine Blase bilden. Das können höchstens die zugrundeliegenden einzelnen Aktien und Anleihen in den Indizes. Da es keine ETF-Blase gibt, kann sie auch nicht platzen.

Was passiert, wenn ein ETF geschlossen wird?

ETF-Schließungen sind an den Finanzmärkten nicht unüblich und kommen für Anleger:innen nicht unerwartet, da sie angekündigt werden müssen. Das investierte Geld wird je nach Art der Schließung – Liquidierung oder Fusion – ausbezahlt oder gegen Anteile des aufnehmenden ETFs getauscht. Unter Umständen kommt es für die Anleger:innen dabei zu steuerlichen Auswirkungen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ein ETF pleitegeht?

Meldet ein ETF-Anbieter Insolvenz an, ist das investierte Kapital der Anleger:innen als Sondervermögen geschützt und wird entsprechend anteilig ausbezahlt.

Kann ich mit ETFs alles verlieren?

Grundsätzlich kannst du mit jedem Anlageprodukt einen Totalverlust erleben. Da ETFs aber breit diversifiziert sind, ist das Risiko dafür eher gering.

Kann die ETF-Blase platzen?

Nein, weil es keine ETF-Blase gibt. ETFs bilden nur die Wertentwicklung von Indizes ab, die Aktien oder Anleihen enthalten. Deshalb können sie selbst nicht überbewertet sein und es kann keine Blase entstehen.

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*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.

Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

  • Platinum Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
  • Gold Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • American Express Card
    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
  • American Express Blue Card
    Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.

    Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.

    ¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.

  • PAYBACK American Express Karte
    Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • Business Platinum Card
    Nach Belastungen mit deiner Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 50.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren.
    Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen
  • Business Gold Card
    Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
    Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen

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Name: Prof. Nancy Dach

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Introduction: My name is Prof. Nancy Dach, I am a lively, joyous, courageous, lovely, tender, charming, open person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.