Die Trading GmbH - Das musst du wissen - SIROC Steuerberatung (2024)

Mit einer Trading-GmbH kannst du deine Investments steuerlich optimieren und gleichzeitig die persönliche Haftung beschränken. Alle relevanten Vorteile kommen dabei vor allem bei Investitionen in Aktien, ETFs und Immobilien zum Vorschein. Denn auf diese Erträge zahlst du nur 1,5 bis 15 Prozent Steuern. Je länger das Geld dabei in der Trading-GmbH für dich arbeitet, desto deutlicher werden die Steuervorteile.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Trading-GmbH ist eine klassische Kapitalgesellschaft. Ihr Zweck besteht aber nicht in operativen Tätigkeiten (etwa einem Handelsgewerbe), sondern ausschließlich in der „eigenen Vermögensverwaltung“.
  • Gewinne aus Aktienverkäufen werden in der GmbH nur mit 1,5 Prozent Steuern belastet. Bist du zu mehr als zehn Prozent an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt, profitierst du auch bei laufenden Ausschüttungen und Dividenden von dieser kaum spürbaren Belastung.
  • Mit der Trading-GmbH gründest du ein eigenes Steuersubjekt. Du kannst daher „mit dir selbst“ Geschäfte machen, beispielsweise Räumlichkeiten vermieten.

Trading im Privatvermögen – die steuerliche Seite

Alle Möglichkeiten, die du mit Blick aufs Investieren in der Trading-GmbH hast, bestehen auch im Privatvermögen. Allerdings gibt es steuerlich erhebliche Unterschiede. Ein kurzer Überblick über mögliche Einkunftsarten und ihre steuerliche Behandlung.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören Gewinne aus „klassischen“ Kapitalanlagen. Dies sind beispielsweise:

  • Aktien (Anteile an in- oder ausländischen Aktiengesellschaften)
  • ETFs (börsengehandelte Fonds, die in der Regel einem Index wie dem MSCI World folgen)
  • Futures (Termingeschäfte mit Kauf- oder Verkaufsgarantie zu einem festgelegten Preis)
  • GmbH-Anteile
  • Darlehensforderungen

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen einem besonderen Steuersatz, der sogenannten Kapitalertragsteuer. Sie beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (Soli), was in Summe eine Belastung von 26,375 Prozent ergibt. Liegt dein persönlicher Steuersatz allerdings niedriger, kommt dieser zur Anwendung. Nach oben ist die Kapitalertragsteuer allerdings gedeckelt.

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen ergeben sich aus den Einnahmen (Brutto-Verkaufsgewinn oder Brutto-Ausschüttung) abzüglich der Werbungskosten. Als Werbungskosten kannst du nur den Sparer-Pauschbetrag abziehen; er liegt ab 2023 bei 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Ehegatten und Lebenspartner, die zusammenveranlagt werden.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören Gewinne aus gewerblichen Tätigkeiten. Diese liegen etwa vor, wenn du

  • Aktien oder andere Kapitalanlagen nicht im Privat-, sondern in einem Betriebsvermögen hältst.
  • nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht Kryptowährungen kaufst und verkaufst oder Lending betreibst.
  • ein klassisches Gewerbe wie einen Handel oder ein Dienstleistungsunternehmen betreibst, sofern die Einkünfte nicht zu solchen aus selbstständiger Arbeit gehören.

Die Einkünfte ergeben sich aus den Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben; sie sind der Gewinn. Auf diesen Gewinn wird die Einkommensteuer und gegebenenfalls der Soli fällig, maximal kann hier eine Belastung von 45 Prozent (Steuer) und 5,5 Prozent der Steuer (Soli) entstehen.

Hinweis: Ausschüttungen und Verkaufsgewinne aus/von Anteilen an Körperschaften, die in einem Betriebsvermögen liegen, setzt du nur zu 60 Prozent an. Nur 60 Prozent des entsprechenden Gewinns unterliegen dann dem bis zu 45-prozentigen Einkommensteuersatz.

Sonstige Einkünfte

Klassische Investments fallen nur im Bereich der Kryptowährungen unter die sonstigen Einkünfte. Sie liegen vor, wenn du

  • Kryptowährungen kaufst und verkaufst, wobei zwischen Kauf und Verkauf maximal ein Jahr liegen darf. Ist der sogenannte Haltezeitraum größer als ein Jahr, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei.
  • Kryptowährungen verleihst (Lending), dafür eine finanzielle Gegenleistung erhältst und es sich nicht bereits um gewerbliche Einkünfte handelt.

Kauf- und Verkaufsgeschäfte werden gewerblich, wenn du nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht mehr nur dein eigenes Vermögen verwaltest, sondern nach außen das Bild eines Dienstleisters vermittelst. In der Regel bleiben diese Geschäfte aber im Privatvermögen und begründen noch keinen Gewerbebetrieb.

Selbiges gilt für das Lending, das als „private Vermögensverwaltung“ ebenfalls keinen Gewerbebetrieb begründet.

Traden in der Trading-GmbH: Aufbau und Funktionsweise der Gesellschaft

Mit der Trading-GmbH verlagerst du deine Investments in das Vermögen einer Kapitalgesellschaft. Bist du zu 100 Prozent Anteilseigner der GmbH, gehören dir die Anlagen allerdings weiterhin vollständig. Wir gehen davon aus, dass du dich für dieses Modell interessierst – insbesondere, um deine Steuerlast zu senken.

Die Trading-GmbH als juristische Person

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person und damit – wenn man so will – ein eigenes „Lebewesen“. Sie wird gegründet und ins Handelsregister eingetragen, was de facto die zivil- und steuerrechtliche „Geburt“ deiner Trading-GmbH darstellt.

Als Kapitalgesellschaft benötigt die GmbH ein Grund- oder Stammkapital, das bei Gründung eingezahlt werden muss. Es beträgt mindestens 25.000 Euro und ist nach oben unbegrenzt. Es reicht aus, wenn du 12.500 Euro einzahlst; die andere Hälfte muss aber spätestens bei einer Insolvenz der Trading-GmbH vorliegen und auch für Verbindlichkeiten vorliegen. Denn du haftest für Schulden deiner GmbH immer in Höhe des eingezahlten Stammkapitals, mindestens also mit 25.000 Euro.

Die GmbH braucht einen Geschäftsführer, da sie selbst nicht handlungsfähig ist. Den Geschäftsführer kannst du entweder extern anstellen oder diese Rolle selbst übernehmen. Üblicherweise wirst du als 100-prozentiger Anteilseigner allerdings auch die Geschäftsführung übernehmen. Als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer hast du dann alle Pflichten der GmbH zu erfüllen, kannst aber auch alle vorhandenen Rechte geltend machen.

Der Gewinnermittlungskreis der Trading-GmbH

Da die Trading-GmbH eine eigenständige Person ist, unterliegt sie der Steuerpflicht. Relevant ist sie dabei im Rahmen der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Umsatzsteuer fällt bei klassischen Trading-GmbHs nicht an, da der Handel mit Fonds, Kryptowährungen und Wertpapieren umsatzsteuerfrei ist.

Durch die eigene Steuerpflicht unterliegt die GmbH auch eigenen Vorschriften zur Gewinnermittlung. Sie erzielt also ein Einkommen und zahlt darauf die entsprechenden Steuern. Der Geschäftsführer hat die steuerlichen Pflichten der GmbH, für die er tätig ist, zu erfüllen. Säumniszuschläge und andere steuerliche Nebenleistungen zahlt allerdings die GmbH selbst.

Besteuerung der Trading-GmbH nach dem Körperschaftsteuergesetz

Kapitalgesellschaften wie deine Trading-GmbH, die ihren Sitz im Inland (Deutschland) haben, sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Außerdem unterliegen sie der Gewerbesteuer, da eine Körperschaft durch gesetzliche Vorschriften immer als „stehender Gewerbebetrieb“ behandelt wird. Auch hier gilt, dass sich die Geschäftsleitung und der Sitz im Inland befinden müssen. Wir zeigen, was es steuerlich beim Trading zu beachten gibt.

Grundlagen der Besteuerung

Möglicherweise kennst du sie von deinem Einzelunternehmen: Die Unterscheidung zwischen Betriebs- und Privatvermögen, die elementar für die steuerliche Würdigung von Sachverhalten ist. Da eine GmbH aber kein Privatvermögen haben kann, sind alle Vermögensgegenstände, die im Eigentum der Gesellschaft stehen, immer Betriebsvermögen.

Überführungen ins Privatvermögen eines Gesellschafters sind Entnahmen; Übertragungen aus dem Privat- in das Betriebsvermögen der Trading-GmbH hingegen Einlagen. Letztere lösen im Privatvermögen meist eine fiktive Veräußerung aus, während erstere in der GmbH als Verkauf gelten.

Die Bilanzierungspflicht

Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer kannst du bis zu bestimmten Gewinnen und Umsätzen selbst entscheiden, ob du deinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich) ermittelst. Außerdem gibt es das Prinzip „Einnahmen minus Werbungskosten“, etwa bei Kapitalvermögen und Vermietungseinkünften.

Vergleichbare Wahlrechte gibt es in der Trading-GmbH nicht. Sie erzielt immer gewerbliche Einkünfte und ist per Gesetz immer zur Bilanzierung verpflichtet.

Bilanzierung bedeutet dabei in groben Zügen, dass du Forderungen sowie Verbindlichkeiten zu erfassen hast. Maßgeblich ist dabei nicht der Zu- oder Abfluss der entsprechenden Summen, sondern die wirtschaftliche Entstehung. Eine Schuld, über die du am 31.12.2022 eine Rechnung bekommst, ist im Jahr 2022 zu erfassen – auch, wenn du sie erst am 10.01.2023 erfasst.

Der Jahresüberschuss (JÜ) geht dann aus deiner Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) hervor, die du entweder vom Steuerberater erstellen lässt oder mit einer Buchhaltungssoftware selbst erstellst.

Höhe von Körperschaft- und Gewerbesteuer

Die Körperschaftsteuer ist als sogenannte „Flat Tax“ ausgestaltet. Sie liegt bei 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens der GmbH. Dieses Einkommen wird nach allgemeinen Grundsätzen, die nahezu identisch mit einem „klassischen“ Gewerbebetrieb einer natürlichen Person sind, ermittelt. Es bildet die sogenannte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer.

Durch die fehlende Unterscheidung zwischen mehreren Einkunftsarten (GmbH ist immer gewerblich tätig) unterliegt die Gesellschaft in allen Fällen der Gewerbesteuer. Bestimmte Erträge sind zwar von der Besteuerung ausgenommen, im Grundsatz liegt aber stets ein „stehender Gewerbebetrieb“ vor. Dabei ermittelt das Finanzamt zunächst den Gewerbesteuer-Messbetrag, der bei 3,5 Prozent des Gewinns liegt.

Auf den Messbetrag wendet dann die Kommune, in der deine Trading-GmbH sitzt, ihren individuellen Hebesatz an. Im bundesweiten Schnitt liegt dieser bei 400 Prozent, sodass du mit rund 15 Prozent Gewerbesteuer rechnen kannst (3,5 mal 4).

Beispiel: Du machst einen Gewinn von 100.000 Euro. Der Hebesatz beträgt 3,5 Prozent, was 3.500 Euro entspricht. Bei einem Hebesatz von 410 Prozent liegt die Gewerbesteuer dann bei 14.350 Euro.

In Summe ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von 30 Prozent für die Trading-GmbH.

Auf Ausnahmen und Sonderfälle rund um die Körperschaft- sowie Gewerbebesteuerung gehen wir bei den jeweiligen Erträgen ein!

Die einzelnen Trading-Arten und ihre steuerliche Behandlung in der GmbH

Auch wenn in der Trading-GmbH alle Einkünfte solche aus Gewerbebetrieb sind, unterscheidet der Gesetzgeber zwischen mehreren Ertragsarten. Daraus ergibt sich teilweise eine unterschiedliche steuerliche Behandlung, die sich vor allem in der Höhe der Steuer zeigt.

Aktien und GmbH-Anteile (Beteiligungen an anderen Körperschaften)

Beteiligungen an anderen Körperschaften, die du mit deiner Trading-GmbH hältst, sind in der Körperschaftsteuer besonders günstig. Denn hier gilt eine 95-prozentige Freistellung für Erträge aus der Veräußerung solcher Anteile (insbesondere Aktien und GmbH-Anteile).

Beispiel: Du verkaufst eine Aktie mit 1.000 Euro Gewinn. Zu versteuern sind fünf Prozent, was 50 Euro entspricht.

Bei Ausschüttungen aus diesen Anteilen (offene oder verdeckte Gewinnausschüttung aus einer GmbH, Dividenden einer AG) greift ebenfalls eine Teilfreistellung von 95 Prozent. Voraussetzung ist hier aber, dass du mit mindestens zehn Prozent an der jeweiligen Gesellschaft beteiligt bist.

Beispiel: Du hast 100 Aktien eines großen deutschen Autoherstellers. Deine Beteiligung liegt unterhalb der 10-Prozent-Schwelle und deiner Trading-GmbH fließen Dividenden in Höhe von 1.000 Euro zu. Diese unterliegen mit im Schnitt 30 Prozent der Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Greift die Teilfreistellung, kannst du Betriebsausgaben im Zusammenhang mit den Erträgen nicht abziehen. Sofern eine Teilfreistellung aber unterbleibt, sind diese Kosten in voller Höhe abziehbar. Einen Sparer-Pauschbetrag gibt es im GmbH-Steuerrecht nicht.

Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne unterliegen der Gewerbesteuer. Etwas anderes gilt nur, wenn deine Beteiligung an der jeweiligen Körperschaft zu Beginn des entsprechenden Jahres bei mindestens 15 Prozent (gemessen am Stammkapital) liegt.

Videotipp: Interview mit RIDE Capital und Roland Elias, Geschäftsführer und Steuerberater von SIROC, zur automatisierten Wertpapierverbuchung in der Trading-GmbH.

ETFs – Exchange Traded Funds

ETFs sind in der Trading-GmbH ebenfalls besonders begünstigt, allerdings nicht durch Vorschriften des Körperschaftsteuerrechts. Vielmehr greift hier das Investmentsteuergesetz (InvStG), das eine 80-prozentige Freistellung für

  • Ausschüttungen und
  • Verkaufsgewinne

vorsieht. Einen solchen Ertrag musst du also nur zu 20 Prozent versteuern, was eine Steuerbelastung von sechs Prozent ergibt (20 Prozent Ertrag x 30 Prozent GmbH-Steuern).

Voraussetzung für diese Teilfreistellung ist, dass es sich tatsächlich um einen Aktienfonds handelt. Gemische Fonds (etwa aus Aktien und Immobilien) erhalten nur eine 40-prozentige Ertragsfreistellung, wenn sie Betriebsvermögen einer inländischen GmbH sind.

Aktives Trading mit Aktien und Fonds

Das Körperschaftsteuergesetz unterscheidet nicht zwischen „aktivem“ und „passivem“ Investieren. Maßgeblich dafür, dass du die entsprechenden Vorteile in Anspruch nehmen kannst, ist nur

  • dass es sich um echte Anteile an einer Kapitalgesellschaft bzw. an Fonds handelt,
  • dass entsprechend keine „virtuellen“ Anteile vorliegen, und
  • dass tatsächlich Kauf und Verkauf stattfinden.

Sind die Voraussetzungen gegeben, kannst du auch beim aktiven Trading (insbesondere beim Daytrading) alle Steuer- und Haftungsvorteile einer Trading-GmbH nutzen. Du solltest aber stets darauf achten, dass alle Tatbestandsmerkmale der jeweiligen Vorschriften erfüllt sind!

Investments in Kryptowährungen

Kryptowährungen sind längst mehr als reine Spielerei oder – wie wir immer wieder lesen – sogar „Zockerei“. Vielmehr lässt sich mit ihnen profitabel handeln und du hast unterschiedliche Möglichkeiten, mit den virtuellen Coins Geld zu verdienen:

  • Mining mit anschließendem Verkauf, Lending oder einem späteren Verkauf
  • Kauf und Lending
  • Staking
  • Kauf und Verkauf mit Gewinn

Egal, auf welche Art und Weise du in deiner Trading-GmbH Geld mit Kryptwährungen Geld verdienst, die Gewinne werden steuerlich nicht begünstigt. Sie unterliegen immer der 30-prozentigen „GmbH-Steuer“, die sich aus Körperschaft- und Gewerbesteuer zusammensetzt. Im Vergleich zur Einkommensteuer, die bis zu 45 Prozent beträgt, ergibt sich dennoch eine nennenswerte Ersparnis.

Beachte bei Kryptowährungen noch folgende Grundsätze:

  • Virtuelle Währungen sind Wirtschaftsgüter und damit bilanzierungspflichtig.
  • Hast du die Währung gekauft, setzt du sie mit den entsprechenden Anschaffungskosten in der Bilanz an.
  • Das Mining sieht der Gesetzgeber ebenfalls als Anschaffung. Die Anschaffungskosten entsprechen in diesem Fall dem aktuellen Marktpreis im Zeitpunkt des Minings.
  • Eine vermögensverwaltende Immobilien-GmbH verliert in der Regel ihre Gewerbesteuerbefreiung, wenn sie zusätzlich Kryptwährungen hält.

Kurz zusammengefasst: Vor- und Nachteile der Trading-GmbH

Zusammengefasst hat die Trading-GmbH – immer im Vergleich mit der privaten Vermögensverwaltung – einige Vorteile:

  • Steuersatz von 1,5 Prozent auf Aktien- und GmbH-Verkaufsgewinne
  • Maximal 30-prozentiger Steuersatz auf alle anderen Einkünfte, insbesondere auf solche gewerblicher Art
  • Haftungsbeschränkung auf das eingezahlte Stammkapital, in der Regel also 25.000 Euro
  • Getrennte Vermögenskreise („Du“ als Privatperson und „Du“ als GmbH)
  • Steuerlich optimierte Ausschüttung des Vermögens durch die Trading-GmbH an dich selbst als Privatperson möglich

„Kein Licht ohne Schatten“. Die Nachteile einer GmbH:

  • Vermögensübertragungen zwischen Privatperson und GmbH nicht in allen Fällen steuerneutral möglich
  • Höhere Kosten für Buchhaltung, Abschluss und Co.
  • Teilweise höhere Steuerbelastung als beispielsweise bei der Abgeltungssteuer im Privatvermögen
  • Keine Spekulationsfristen wie bei Immobilien und Kryptowährungen im Privatvermögen

Fazit: Die Trading-GmbH – das kann sich lohnen

Mit der Trading-GmbH hast du zahlreiche Möglichkeiten, steueroptimiert Vermögen aufzubauen und für Später vorzusorgen. Allerdings eignet sich die GmbH als Rechtsform nicht für alle Anlageklassen, da Privilegien teilweise auch wegfallen. Besonders lukrativ ist sie allerdings, wenn du den Schwerpunkt auf Aktien und ETFs legst. Denn hier reduzierst du deine Steuerbelastung teilweise um das 16-fache, verglichen mit der Privatperson!

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