FRAGE WEGEN KONTOERÖFFNUNG BROKER AUSLAND UND STEUERN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einmal eine Frage, aufgrund der neuen Verlustverrechnung in Bezug auf Gewinne bei einem Ausländischem Broker EU
oder nicht EU! Vieleicht können Sie mir da helfen? Es geht darum, wie man die Einnahmen, Gewinne richtig versteuert.
Ich betone hier mit Nachdruck, das es mir nicht um Steuerhinterziehung geht oder ähnliches, denn ich habe
ein Problem mit dem Auslands-Broker, was es nur in Deutschland gibt.
Ich habe einen Freibetrag in Deutschland, da ich kein anderes Einkommen habe als das Trading, in Höhe von
11.604 EUR? Dazu zählt auch noch der 1.000,00 EUR Pauschbetrag? Ist das richtig?
Dann würde man hier 12604,00 EUR steuerfrei verdienen können im Jahr 2024? Ist das richtig?
Muss man dafür auch eine Einkommensteuererklärung beim zuständigem Finanzamt einreichen? Denn mein Finanzamt
sagt nein, nur wenn man über den Freibetrag kommt. Dann zählt danach jeder EUR!
Also, mein Finanzamt hat mir bestätigt, dass ich bei einem ausländischem Broker dann nur die Gewinne in die Anlage KAP eintragen
muss und das ich bis zum Freibetrag nicht verpflichtet bin eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben, da ich ja kein anderes Einkommen als dieses
habe.
Jetzt stellt sich die Frage, ab wann muss ich dann alles in der KAP Anlage angeben, alles was über den Steuerfreibetrag
liegt, oder direkt ab den ersten Euro Gewinn und das zuständige Finanzamt rechnet dies dann an?
Angenommen ein Trader verliert 100.000 EUR und gewinnt 100.000 EUR, dann ist der ja plus minus null! Das ist ja die alte
Rechnung wie bei einem Gewerbe oder Geschäftsbetrieb und auch vor Jahren beim Trading. Jetzt ist es so, dass nur 20.000 EUR
von den Verlusten anzurechnen sind. Also, hat der Trader hier nicht 100.000 EUR verloren, sondern nur 20.000 EUR und muss auf
80.000 EUR die Steuern von 28,2 % entrichten. Bei dem Broker im Inland ist es noch schwieriger, da muss man sich am Jahresende
per Einkommensteuer Erklärung dann die 20.000 per Anlage KAP anrechnen lassen. Ob das durchgeht und alles beweisbar ist und
die Jahressteuererklärung, Steuerberechnung – Erträgsnisaufstellung des Brokers so anerkannt wird, ist noch die Frage. Das ist von
Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich!
Jetzt ist es so, dass hier das Finanzamt beim Trading bei einem ausländischem Broker die Erträgnisaufstellung des Brokers nicht
anerkennt, weil die ja wie oben 1zu 1 rechnen, also da sind 100.000 EUR plus und 100.000 EUR minus, dann gleich „0“. Dies ist ja laut
der Regierung in Deutschland falsch und daher muss nun jeder Trade in einer Exel Tabelle rein. Jetzt ist es so, dass der Steuerberater
hier jemanden ansetzen muss, der per Hand jeden Trade auf dieser Liste / Kontoauszug vom Broker aus dem Ausland eingeben muss. Das
heisst, einmal die plus Trades in eine Zeile und einmal die minus Trades in eine Zeile. Dann wird zusammen berechnet und die 20.000 EUR
nur bei den Verlusten angerechnet. Den Rest der Verluste muss man versteuern, also halt der Gewinn der ja nicht existiert! Dafür nimmt
ein anderer Steuerberater ca. 8.600,00 EUR, das war ein Angebot für eine Aufstellung von 3 Moanten. Da bei meinem Expert Advisor – Software
aber fast 17.000 Trades im Jahr zustande kommen, stimmt hier das Verhältnis nicht mehr und diese Kosten vernichten den Gewinn oder
es gibt keinen mehr.
Jetzt gibt es 3 Bereiche wie man beim Trading Geld verdienen kann:
1. Das normale Trading egal ob manuell oder per Software Expert Advisor. Hier ist es ja so, dass man die Gewinne am Jahresende in die Anlage KAP
eintragen muss. Nur hier müssen alle Plus und Minus Trades einzeln aufgeführt werden! Dies bedeutet, man muss am Jahresende eine Software haben,
um die Positionen einzeln in eine Tabelle zu übertragen, dann weiss man genau was man eintragen muss. Hier stellen sich nun 2 Fragen:
* Muss ich den gesamten Betrag an Gewinnen jetzt abgeben, oder kann ich dort die Verluste schon abziehen?
* Muss ich den gesamten Betrag an Gewinnen die über bleiben angeben, oder kann ich den Freibetrag schon abziehen, also wenn man, z.B. 18.000,00 EUR
Gewinn gemacht hat, kann ich dann die 12.604 EUR abziehen und trage nur den Rest als zu versteuerndes Einkommen ein?
2. Der Verkauf von Software – Expert Advisor oder Templates – Software
Kann ich hier auch einfach, wenn ich z.B. in einem Jahr 2 oder 3 Stück Software verkauft habe, diese, z.B. 850 EUR Einnahmen mit in den Freibetrag
anrechnen, oder muss ich dafür ein Gewerbe eröffnen? Oder wie muss das angegeben und versteuert werden, falls man eine Software verkauft, aber dies
nicht gwerblich tut?
3. Dann gibt es den Punkt mit dem Rebates, oder Provisionen für vermittelte Kunden die man an den Broker vermittelt. Also, man hat ein Affiliate Link und
der Kunde klickt da drauf und wenn der Kunde ein Konto eröffnet hat, bekommen man 150 EUR oder einmal im Jahr eine Provision dafür. Ist dies gewerblich,
oder kann man diesen Betrag auf erstmal auf den Freibetrag anrechnen?
Eine reine – ausgedruckte Steuerbescheinigung (Erträgnisrechnung) reicht meinem Finanzamt nicht aus. Dies betrifft ja Broker wie GBE, Roboforex, Ava Trade, etc.
die entweder im EU Ausland oder im nicht EU Aualand sitzen. Also, wenn ein deutscher Bürger, mit deutschem Wohnsitz im Ausland ein Konto beim Broker
hat und dort mögliche Gewinne macht.
Ich hoffe, Sie können mir dazu was „schriftlich“ schreiben, denn ich weiss da nicht mehr weiter! Klar, das Sie alle keine Steuerberatung anbieten,
aber was kann man denn in diesem Fall machen?
Liebe Grüsse
Andreas Witt